Verkehrszivilrecht

 

Gerade bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen gilt es, eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger zu beziffern und geltend zu machen. Hierzu zählen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Nutzungsausfall, Gutachtenkosten, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Kosten, die durch eine Höherstufung bei der Kaskoversicherung entstehen, aber auch verhältnismäßig geringe und oftmals vergessene Ansprüche auf Zahlung einer Kostenpauschale oder Verzugszinsen.

Die Unfallabwicklung ist für den Betroffenen oftmals mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit Versicherungen, der Polizei oder der Reparaturwerkstatt führt zu größeren Schwierigkeiten.

Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes daher möglichst früh erfolgen. Die Anwaltskosten gehören dabei zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadenspositionen.

In Verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten (Verkehrsunfallsachen) setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – wir beraten Sie umfassend. Inzwischen nicht selten - neigen Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern dazu, unangemessene Abzüge vorzunehmen oder unsinnige Beweise oder Belege zu verlangen. Ein Verhalten- das sich durchaus für die Versicherungen auszahlt. Oft nehmen Sie aus Unkenntnis unberechtigte Abzüge hin. Wir scheuen nicht die Auseinandersetzung.

Auch in allen Fragen rund um den Kauf, Verkauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Nutzen Sie dazu auch die Möglichkeit unserer 24 Stunden Unfallregulierung

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Thiery • Telefon: (+ 49) 6872 96 96 201 • E-Mail: epost@anwaltskanzlei-thiery.eu

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